Information über das FFH-Stichprobenmonitoring der Wald-Lebensraumtypen Steppen-Kiefernwälder, Flechten-Kiefernwälder, Weich- und Hartholzaufwälder, Schlucht- und Hangmischwälder, Hochstaudenreiche Buchenwälder der Bergregion, Moorwälder
I. Worum geht es beim FFH-Monitoring?
Die Europäische Union hat 1992 die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) erlassen. Damit sollen europaweit besonders bedeutsame Lebensraumtypen sowie Tier- und Pflanzenarten in einem günstigen Zustand erhalten werden. Als bekanntester Beitrag zur Umsetzung der FFH-RL wurden sogenannte FFH-Gebiete ausgewiesen. Sie bilden gemeinsam mit den Vogelschutzgebieten (SPA) das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000.
Durch Artikel 11 der FFH-RL sind die Mitgliedsstaaten zur regelmäßigen Überwachung (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (Arten und Lebensräume) verpflichtet. Das Monitoring beschränkt sich dabei nicht auf FFH-Gebiete, sondern ist im gesamten Verbreitungsgebiet des jeweiligen Schutzgutes durchzuführen.
Die Nutzung der Flächen wird durch das FFH-Monitoring nicht eingeschränkt.
II. Wie läuft das FFH-Monitoring ab?
Im Rahmen eines bundesweit einheitlichen Verfahrens ist Bayern für die Überwachung von insgesamt 91 Lebensraumtypen und 258 Tier- und Pflanzenarten verantwortlich. Das Monitoring der Wald-Lebensraumtypen und Wald-Arten führt die Bayerische Forstverwaltung durch. Die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) koordiniert die Tätigkeiten. Für das Monitoring aller an Offenland gebundenen Tier- und Pflanzenarten, sowie der Offenland-Lebensraumtypen ist die Naturschutzverwaltung zuständig. Koordination und Kartierungen obliegen hier dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU).
Das Monitoring findet auf Vorkommensflächen der Arten und Lebensraumtypen statt. Sie wurden per Zufallsstichprobe ermittelt. Diese ausgewählten Monitoringflächen dienen der Dauerbeobachtung der FFH-Schutzgüter. Sie spiegeln in der Summe den Zustand des Gesamtvorkommens repräsentativ wider. Für ein objektives Ergebnis sollten sie genauso bewirtschaftet werden wie vergleichbare Flächen, die nicht im Rahmen des FFH-Monitorings beobachtet werden. Die Erhebungen finden von Mai bis Oktober 2022 statt.
Die Kartierungsarbeiten im Wald werden, je nach Schutzgut unterschiedlich, von der Bayerischen Forstverwaltung oder ökologischen Planungsbüros durchgeführt. Die Flächen werden von den Kartierern zu Fuß begangen und nach aktuellen Vorkommen der Schutzgüter abgesucht (Rechtsgrundlage ist die FFH-Richtlinie). Fundpunkte und Vorkommensflächen werden in Karten eingetragen. Zusätzlich wird der aktuelle Zustand des Schutzgutes bewertet. Untersucht werden auf Ebene der Lebensraumtypen Struktur, Funktion und Beeinträchtigungen. Für die Tier- und Pflanzenarten werden Population, Habitat und Beeinträchtigungen bewertet. Auf den Flächen wird durch die Kartierungen nichts verändert oder beschädigt. Waldbesitzer können die Kartierergebnisse für ihre Flächen bei der zuständigen Fachstelle Waldnaturschutz einsehen.
III. Um welche FFH-Schutzgüter geht es?
Es geht um mindestens einen der folgenden Lebensraumtypen: Steppen-Kiefernwälder, Flechten-Kiefernwälder, Weich- und Hartholzaufwälder, Schlucht- und Hangmischwälder, Hochstaudenreiche Buchenwälder der Bergregion, Moorwälder
IV. Was passiert mit den Kartierergebnissen?
Gemäß Artikel 17 der FFH-RL sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, alle sechs Jahre einen Bericht über die Ergebnisse des Monitorings an die europäische Kommission zu übermitteln. Es finden keine Auswertungen für Einzelflächen statt. Die Ergebnisse aus Bayern fließen vielmehr in eine bundesweite Auswertung ein. Die Kommission erstellt dann einen zusammenfassenden Bericht aus allen Länderberichten. Auf Grundlage des europäischen FFH-Berichtes bewertet die Kommission zum einen den Erfolg von Schutzmaßnahmen. Zum anderen zeigt der Bericht den Handlungsbedarf zur Erreichung der Ziele der FFH-Richtlinie auf europäischer Ebene auf. Die EU-Mitgliedstaaten sind dazu verpflichtet, die Erreichung dieser Ziele zu gewährleisten. Der Bericht hat demzufolge keine direkten Auswirkungen für Grundstückseigentümer, die von einer Monitoringfläche betroffen sind.
Im Jahr 2019 konnten die Arbeiten zum FFH-Bericht für den dritten Berichtszeitraum (2013 – 2018) abgeschlossen werden. Der Bericht wurde 2019 veröffentlicht. Aktuell finden die Monitoringarbeiten für den vierten Berichtszeitraum (2019 – 2025) statt. Die Veröffentlichung des entsprechenden FFH-Berichtes ist in 2025 vorgesehen.
V. Ihre Ansprechpartner vor Ort:
Örtliche Ansprechpartner zum FFH-Monitoring im Wald erreichen Sie an:
Fachstelle Waldnaturschutz Niederbayern
Tel: 0992 16080
Email: poststelle@aelf-lp.bayern.de
Anschrift: AELF Landau-Pfarrkirchen – Fachstelle Waldnaturschutz
Kalvarienberg 18
94209 Regen
Weitere Informationen
• Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie allgemeine Informationen zum FFH-Monitoring: https://www.bfn.de/thema/natura-2000
• Nationaler FFH-Bericht 2019: https://www.bfn.de/ffh-bericht-2019
• Allgemeine Informationen zur Umsetzung der FFH-RL in der Bayerischen Forstverwaltung: http://www.lwf.bayern.de/biodiversitaet/natura2000/index.php