Die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Straßkirchen, die Gemeinde Irlbach und Straßkirchen, konnten zu einer gemeinsamen Informationsveranstaltung für die Verantwortlichen in den Vereinen einladen. Am 20.1.2025 fand im Irlbacher Begegnungshaus das Thema „Vereinsfeste intelligent durchführen“ beim diesjährigen Informationsabend Beleuchtung. Vereinsverantwortliche waren gekommen, um sich über die aktuellen Gegebenheiten für eine moderne Vereinsarbeit unter besonderer Berücksichtigung der steuerlichen und rechtlichen Aspekte zu informieren. Bürgermeister Armin Soller führte zu der spannenden und wichtigen Thematik ein. Hingewiesen wurde hier bei dem Abend insbesondere aufgrund er steuerlichen und finanziell herausfordernden Planungen im Vorfeld eines Vereinsjubiläums auf dessen „beschwerdefreie Abwicklung“.
Erfolgreiche Vereinsarbeit dank ehrenamtlichem Engagement
In den Gemeinden Straßkirchen und Irlbach gibt es dank des engagierten Einsatzes vieler ehrenamtlicher Helfer in den Vereinen eine gut funktionierende Vereinsarbeit, wurde eingangs hervorgehoben. Die wertvolle Arbeit der vielen Freiwilligen wird von der jeweiligen Gemeinde hochgeschätzt und unterstützt. Daher konnte für den diesjährigen Abend durch den versierten Steuerberater Wolfgang Müller aus Landau ein besonders wichtiges Themenfeld besprochen werden.
Bei Vereinsfesten, empfiehlt es sich, bereits weit im Vorfeld die Frage der steuerlichen Behandlung der Umsätze zu klären. Denn schließlich sollen die Einnahmen ja möglichst dem Verein und den Mitgliedern zu Gute kommen und nicht an das Finanzamt überwiesen werden. „Ohne Moos ist nichts los“, stellte Wolfgang Müller dar. Der über viele Jahrzehnte selbst als Vereinsvorsitzender tätige Referent war sofort bei der Kernthematik, wie man gerade als Verein Geld sparen und Ressourcen optimal nutzen kann. Auch das Thema von Zuwendungen bei großen Festlichkeiten an Mitglieder oder Ehrengäste ist steuerlich zu betrachten, um eine saubere Vereinsbuchhaltung möglich zu machen. Bei dem Infoabend wurden Optimierungsmöglichkeiten für die finanzielle Abwicklung von Festlichkeiten durch gemeinnützige aber auch nicht-eingetragene Vereine durch den Vereinsexperten und Steuerberater Wolfgang Müller erörtert. Er gab einen Einblick in „die Welt der Steuern“ im Bereich von Festlichkeiten und geselligen Veranstaltungen im Generellen und spezifisch bei mehrtägigen Vereinsfesten. Unterschieden wird zwischen einer ideellen und wirtschaftlichen Tätigkeit in Form von satzungsmäßiger Tätigkeit oder im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes, so Müller.
Welche steuerlichen Folgen ergeben sich aus welcher Ausgangslage konnte detailliert vorgestellt werden. Wolfgang Müller verriet zudem einige Gestaltungsmöglichkeiten zur steuerlichen Optimierung von Vereinsfesten indem man rechtzeitig bereits Jahre vor dem geplanten Zeitpunkt Ausgaben, Anschaffungen und umfangreiche Käufe tätigt. Thematisiert wurde die Gründung einer Fest- und Veranstaltungs-GbR, die Verlagerung von Einnahmen und Ausgaben in verschiedene Buchungsjahre, sowie eine Auslagerung von Leistungen an Dritte.
Die Nutzung von Chancen für einen Verein, die erzielten Einnahmen auch für Vereinszwecke in Anspruch nehmen zu können, war die Triebfeder gerade in den Fragerunden zwischen den einzelnen Vortragsabschnitten.
Vereinsrecht ist wichtig in der Demokratie
Das Vereinsrecht sei wichtig und regelt die Gründung und Organisation von Vereinen, so Müller. Das gesetzliche Fundament für die Gründung von Vereinen ist die Vereinigungsfreiheit gemäß Art. 9 des Grundgesetz, womit auch enge die Grundlage für das Vereinsgesetz – das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verbunden ist. Die Satzung eines Vereins ist jedoch komplett frei und kann eigene Bestimmungen treffen, da nach § 40 BGB Vereinsautonomie besteht.
Vereinsarten
Müller stellte die Formen von Vereinen, die unterschiedlichen vereinsrechtlichen Bestimmungen unterworfen sind, vor. Die geläufigste Form ist der eingetragene Verein (e.V.). Darüber hinaus gibt es Altrechtliche Vereine, wirtschaftliche Vereine und nicht rechtsfähige Vereine. Auch Genossenschaften sind Vereine, die Grundlage deren Vereinsrechts ist das Genossenschaftsgesetz, berichtete Müller. Hinsichtlich einer Umsatzsteuerpflicht für eingetragene Vereine gilt Folgendes: wird die Gemeinnützigkeit des Vereins anerkannt, kann sich dies als großer Vorteil erweisen. Denn durch sie kann der Verein hinsichtlich einer Körperschafts-, Gewerbe- und insbesondere der Umsatzsteuer entweder steuerbefreit oder steuerbegünstigt sein. Ein gemeinnütziger, eingetragener Verein darf unter gewissen Voraussetzungen unternehmerisch tätig sein, denn Idealvereine können in gewissem Umfang in untergeordneter Funktion wirtschaftlich tätig werden (Nebenzweckprivileg).
Demzufolge gilt auch für diesen, dass der Verein umsatzsteuerpflichtig wird, wenn er unternehmerisch tätig ist. Dabei sind Vereine dann entsprechend der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UstG von der Umsatzsteuer befreit ( neu ab 2025 ), wenn die steuerpflichtigen Umsätze weniger als 25.000 € netto ( neu ab 2025 ) im laufenden Jahr nicht übersteigen. Bei Betrachtungsweise des laufenden Jahres dürfen die steuerpflichtigen Umsätze des Vorjahres die Grenze von netto 25.000 € und im laufenden Jahr von netto 100.000 € nicht überschritten sein.
Wolfgang Müller schloss die sachkundigen Ausführungen und Darstellung von Praxisbeispielen mit den Worten: „Gemeinsam schaffen Sie unter Berücksichtigung der Regularien mit Geschick, dass die Einnahmen ihrer Vereinsfeste möglichst vollumfänglich dem Vereinszweck zu Gute kommen.“
Ausblick auf 2026
Bei dem Lichtbildervortrag und den Präsentationen gab es zahlreiche Anregungen für die Vereinsverantwortlichen, wie vorausschauende Maßnahmen in der Organisationsarbeit, welche in die eigene Vereinsarbeit eingebunden werden können. Hinweise auf weiterführende Informationen sowie Raum für Fragen und Diskussion rundeten den Informationsabend ab. Abschließend wurde angekündigte, dass auch im Jahr 2026 ein entsprechender Informationsabend -dann in einer Veranstaltungsörtlichkeit in Straßkirchen – für Vereinsverantwortliche der Gemeinden Irlbach und Straßkirchen – organisiert wird.
„Moderne Vereinsarbeit“ wurde bei einer Vereinsverantwortlichenversammlung innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Straßkirchen thematisiert: von rechts: Armin Soller, Bürgermeister Irlbach, Steuerberater Wolfgang Müller und Bürgermeister Christian Hirtreiter (Straßkirchen) beim Informationsabend