Bereits zum 01.02.2021 trat die Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in Kraft.
Die gesetzlichen Änderungen sollen das Bauen einfacher, schneller und flächensparender machen.
Wesentlicher Inhalt der Novelle sind u.a. die Verkürzung der Abstandsflächen auf 0,4 H sowie eine Vereinfachung der Berechnung der Abstandsflächen, die Erleichterung des Dachgeschossausbaus, die Einführung der Typengenehmigung für serielles Bauen, die erweiterte Einsatzmöglichkeit des Baustoffes Holz und letztlich auch die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für den digitalen Bauantrag sowie die Aufnahme einer Genehmigungsfiktion für Wohngebäude im vereinfachten Verfahren.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des Landratsamtes Straubing – Bogen.